BundesrechtBundesgesetzeJustizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionZweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland§ 46

§ 46Zuständigkeit und Verfahren

In Kraft seit 29. Mai 2021
Up-to-date