BundesrechtBundesgesetzeJustizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionVierter Abschnitt Vollstreckung von GeldsanktionenSiebenter Unterabschnitt Verdeckte Ermittlungen§ 130

§ 130 Zuständigkeit des Anordnungsstaates

In Kraft seit 01. Januar 2015
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