BundesrechtBundesgesetzeEU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz 4. Teil Schiedsgerichtliches Verfahren4. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für das schiedsgerichtliche Verfahren4. Abschnitt Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung§ 65

§ 65Veröffentlichung durch die Europäische Kommission

In Kraft seit 01. September 2019
Up-to-date