Behörde zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen für die Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, ABl. Nr. L 96 vom 29.03.2014 S. 79, ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft.
Rückverweise
EMVV 2015 · Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015
§ 16 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
…Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat als notifizierende Behörde gemäß § 7a ETG 1992 die Europäische Kommission über seine Verfahren zur Bewertung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und zur Überwachung notifizierter Stellen sowie über diesbezügliche Änderungen zu unterrichten.…
ETG 1992 · Elektrotechnikgesetz 1992
§ 19 Inkrafttreten und Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften, Übergangsbestimmungen
…und 16k treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. (12) Die dem Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) gemäß § 3 Abs. 5 ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 129/2015, eingeräumte Befugnis gilt als Befugnis gemäß § …
§ 7b Notifizierungsverfahren
…1) Ein Antrag auf Notifizierung einer Konformitätsbewertungsstelle gemäß § 7a ist beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft einzubringen. (2) Die antragstellende Konformitätsbewertungsstelle hat für den beantragten Notifizierungsumfang eine Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung…