Eine rein österreichische elektrotechnische Norm (§ 1 Abs. 2b Z 16 lit. a) kann durch Gesetz oder Verordnung zur Gänze oder teilweise verbindlich erklärt werden. Durch Bundesgesetz oder Verordnung eines Organs des Bundes verbindlich erklärte rein österreichische elektrotechnische Normen sind im Umfang ihrer Verbindlicherklärung zu veröffentlichen, damit die Norminhalte für die Betroffenen in gleicher Weise wie das Gesetz oder die Verordnung zugänglich sind. Die rein österreichische elektrotechnische Norm oder deren Teile sind sodann als Bestandteil der sie verbindlich erklärenden Rechtsvorschrift ein freies Werk im Sinne des § 7 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes.
Rückverweise
ETG 1992 · Elektrotechnikgesetz 1992
§ 16f Zugang zu elektrotechnischen Normen und deren Veröffentlichung
…1) Sofern der elektrotechnischen Normungsorganisation, unbeschadet des § 16g, an nationalen elektrotechnischen Normen Urheberrechte zustehen, richtet sich deren Umfang nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936. (2) Die elektrotechnische Normungsorganisation hat…
§ 19 Inkrafttreten und Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften, Übergangsbestimmungen
…und 16k treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. (12) Die dem Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) gemäß § 3 Abs. 5 ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 129/2015, eingeräumte Befugnis gilt als Befugnis gemäß § …
§ 16c Grundsätze der elektrotechnischen Normungsarbeit
…Nutzen). (2) Die Mitarbeit steht allen zu den interessierten Kreisen gehörenden fachkundigen Personen offen. (3) Sofern rein österreichische elektrotechnische Normen, die nicht gemäß § 16g verbindlich erklärt wurden, geltenden Gesetzen oder Verordnungen widersprechen, hat die elektrotechnische Normungsorganisation dafür Sorge zu tragen, dass diese elektrotechnischen Normen unverzüglich einer Überarbeitung zugeführt oder…