(1) Das jährliche Arbeitsprogramm gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ist vor dessen Verabschiedung durch die elektrotechnische Normungsorganisation um die Ergebnisse der Prüfung und Befragung gemäß § 16d Abs. 4 zu ergänzen und dem Elektrotechnischen Beirat vorzulegen. Die elektrotechnische Normungsorganisation hat den Elektrotechnischen Beirat über aufgrund besonderer Dringlichkeit nachträglich eingebrachte Normungsvorhaben in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Entwurf und das verabschiedete Arbeitsprogramm sind auf der Homepage der elektrotechnischen Normungsorganisation kostenfrei zugänglich zu machen.
Rückverweise
ETG 1992 · Elektrotechnikgesetz 1992
§ 16b Aufgaben und Pflichten der elektrotechnischen Normungsorganisation
…sofern diese den in Gesetzen oder Verordnungen enthaltenen Bestimmungen widersprechen; 6. Inhalt und Verfahren zur Erstellung, Überarbeitung und Annahme des jährlichen Arbeitsprogrammes gemäß § 16e; 7. Regelungen über die Veröffentlichung der Teilnehmenden in den elektrotechnischen Normungsgremien. (3) Die Geschäftsordnung ist von der elektrotechnischen Normungsorganisation regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen…
§ 16 Der elektrotechnische Beirat
…österreichischen elektrotechnischen Normungssystems abgibt; 2. Abgabe von Stellungnahmen zu dem von der elektrotechnischen Normungsorganisation jährlich vorzulegenden Arbeitsprogramm sowie zu nachträglich eingebrachten Normungsvorhaben gemäß § 16e Abs. 1; 3. regelmäßige Evaluierung der österreichischen Normungsstrategie im Hinblick auf aktuelle nationale und internationale Anforderungen sowie deren Berücksichtigung durch die elektrotechnische Normungsorganisation; 4…