BundesrechtBundesgesetzeEinkommensteuergesetzV. Steuerermäßigungen2. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft2a. Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum2b. Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen§ 34g

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