BundesrechtBundesgesetzeEinkommensteuergesetzV. Steuerermäßigungen2. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft2a. Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum§ 34f

§ 34f

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