Geldzahlungen von Arbeitslohn gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a an zur Erbringung von Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht in bar geleistet oder entgegengenommen werden, wenn der Arbeitnehmer über ein bei einem Kreditinstitut geführtes Girokonto verfügt oder einen Rechtsanspruch auf ein solches hat.
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 48 Barzahlungsverbot von Arbeitslohn in der Bauwirtschaft
…Barzahlungsverbot von Arbeitslohn in der Bauwirtschaft § 48. Geldzahlungen von Arbeitslohn gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a an zur Erbringung von Bauleistungen nach § 19…
§ 127 Wegfall der Lohnsteuerkarte
…Wegfall der Lohnsteuerkarte § 127. (1) Die §§ 48 bis 61, 65 und 71 bis 75 sind für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1993 enden, nicht mehr anzuwenden. (2) Dem Arbeitgeber bis…
§ 124 Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen
…die Übertragung ist die Zehnprozentgrenze des § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a nicht anzuwenden. 2. Das Deckungserfordernis (§ 48 des Pensionskassengesetzes und § 96 des VAG 2016 ) ist zum Übertragungsstichtag zu passivieren. Der Unterschiedsbetrag zwischen der steuerwirksam gebildeten Pensionsrückstellung und dem Deckungserfordernis…
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