§ 133
In Kraft seit 19. Juni 1998
Up-to-date
§ 20 Abs. 1 Z 1, § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a und c, § 33 Abs. 8, § 34 Abs. 7 Z 1 und 2, § 40, § 97 Abs. 4 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/1998 treten mit Ablauf des 31. Dezember 1998 in Kraft.
Rückverweise
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 30c Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch Parteienvertreter
…nach § 30 Abs. 2 oder § 21 Abs. 3 Z 4 in Verbindung mit Abs. 2 KStG 1988 befreit sind oder – der Zufluss voraussichtlich später als ein Jahr nach dem Veräußerungsgeschäft erfolgt oder – bei der Veräußerung von Grundstücken des Betriebsvermögens, die…