§ 120 Sonstige Einkünfte
§ 120 Sonstige Einkünfte — EStG 1988
§ 120 Sonstige Einkünfte — EStG 1988
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1.1.1989 (§ 125)
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 400/1988
Inkrafttretungsdatum
30. Juli 1988
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12050051
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die §§ 30 und 31 gelten für Veräußerungsvorgänge nach dem 31. Dezember 1988.
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