Beziehen sich bundesgesetzliche Vorschriften über öffentliche Abgaben oder Beiträge auf Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440 (EStG 1972), so treten an die Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
Rückverweise
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 126 Vollziehung
…Wissenschaft und Forschung, 4. hinsichtlich des § 106 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, 5. hinsichtlich des § 111 der jeweils in Betracht kommende Bundesminister, 6. hinsichtlich der §§ 84 und 86 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. …