Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 112 Weitergeltung von Bestimmungen des EStG 1972
…Folgende Bestimmungen des EStG 1972 sind auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 1988 anzuwenden: 1. § 3 Z 31. 1a. § 4 Abs…