ESAEG
Gliederung
(1) Die erstbetroffene Sicherungseinrichtung hat Kreditoperationen durchzuführen, falls die Auszahlungsansprüche im Sicherungsfall nicht vollständig und rechtzeitig aus Fondsmitteln und Sonderbeiträgen aller Sicherungseinrichtungen gemäß den §§ 21 bis 24 oder § 27 befriedigt werden können.
(2) Soweit es sich nicht um eine Kreditoperation bei einem Einlagensicherungssystem in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art. 12 der Richtlinie 2014/49/EU handelt, haben alle Sicherungseinrichtungen zur Tilgung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen jeweils im Verhältnis der Summe der gedeckten Einlagen ihrer Mitgliedsinstitute zur Summe aller gedeckten Einlagen, jeweils zum letzten Meldestichtag gemäß § 33 Abs. 1, beizutragen. Die konkreten Bedingungen für die Durchführung einer solchen Kreditoperation sind zwischen den Sicherungseinrichtungen unter Beachtung der Vorgaben dieses Absatzes und des § 26 im Vorhinein vertraglich zu vereinbaren und gegebenenfalls zu erneuern.
(3) Der Bundesminister für Finanzen kann nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Bundeshaftung für Kreditoperationen gemäß Abs. 1 übernehmen.
§ 25 ESAEG · ESAEG · Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
§ 25 Kreditoperationen
(1) Die erstbetroffene Sicherungseinrichtung hat Kreditoperationen durchzuführen, falls die Auszahlungsansprüche im Sicherungsfall nicht vollständig und rechtzeitig aus Fondsmitteln und Sonderbeiträgen aller Sicherungseinrichtungen gemäß den §§ 21 bis 24 oder § 27 befriedigt werden können. (2) Sowe…
§ 26 Ansprüche zwischen Sicherungseinrichtungen
…gemäß § 24 Abs. 2 oder gemäß § 27 Abs. 1 zur Verfügung gestellt wurden und wegen Zahlungen gemäß § 25 Abs. 2 bestehen Ansprüche für die zweitbetroffenen Sicherungseinrichtungen gegen die erstbetroffene Sicherungseinrichtung nur insoweit, als die erstbetroffene Sicherungseinrichtung Rückflüsse aus der Insolvenzmasse des ehemaligen…
§ 28 Verwendungszweck
… 79 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014, 3. die Aufwendungen für Finanzmittel, 4. die Bedienung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen gemäß § 25, 5. die Vergabe von Krediten nach Maßgabe des § 29 und 6. Stützungsmaßnahmen innerhalb eines institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß § 30. (2) Die Sicherungseinrichtung…
§ 21 Beiträge
…der Mitgliedsinstitute anzurechnen, es sei denn, sie werden unter Einhaltung des Abs. 4 und 5 zur Tilgung von Verpflichtungen aus Kreditoperationen gemäß § 25 verwendet; dies gilt auch Rückflüsse, die an zweitbetroffene Sicherungseinrichtungen weitergeleitet wurden. (7) Vorschreibungen von Beiträgen und Sonderbeiträgen durch die Sicherungseinrichtung sind mit Fälligkeit vollstreckbar, auch…
Anl. 1 SiEi-MV · SiEi-MV · Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung
Anl. 1
…176 vom 27.06.2013 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2021/558, ABl. Nr. L 116 vom 06.04.2021 S. 25, ein Risikogewicht von 0% anzusetzen ist 9.1.4 hievon: Schuldverschreibungen, bei denen nach dem Standardansatz für Kreditrisiken gemäß Teil 3 Titel II Kapitel …
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