§ 17 Berichtspflicht der Sicherungseinrichtung
In Kraft seit 15. August 2015
Up-to-date
Nach Abschluss eines Erstattungsverfahrens hat die Sicherungseinrichtung der FMA und ihren Mitgliedsinstituten über die Verwendung der verfügbaren Finanzmittel und die Ausstattung des Einlagensicherungsfonds zu berichten.
Rückverweise
ESAEG · Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
§ 6 Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank und zwischen den Behörden
…dieses Bundesgesetzes eng zusammen. (2) Alle Anzeigen gemäß § 34, Mitteilungen und Bestätigungen gemäß § 39 Abs. 1, Berichte gemäß § 17, der Geschäftsbericht gemäß § 31, der Rechenschaftsbericht gemäß § 32, Informationen gemäß § 40 Abs. 1 sowie Meldungen gemäß den §…