Soweit dieses Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verweist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
…I. §7 Abs1a zweiter Satz Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl Nr 186/1950, idF BGBl I Nr 63/2016 wird als verfassungswidrig aufgehoben. II. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder…