Für die Ausführung von Untersuchungen und Arbeiten mit Krankheitserregern sowie für deren Aufbewahrung und den Verkehr mit denselben können besondere Anordnungen durch Verordnung erlassen werden.
22 4. COVID-19-MV erkennbar, der bestimmte Grundsätze bei der Mitwirkung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach §10 COVID-19-MG und §28 EpiG vorsieht. Darüber hinaus hat der Antragsteller gegen die genannten Bestimmungen keine eigenständigen Bedenken vorgebracht. Da für den VfGH weder aus dem konkreten Aufhebungsbegehren noch aus…
…4. COVID 19 MV erkennbar, der bestimmte Grundsätze bei der Mitwirkung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach §10 COVID 19 MG und §28 EpiG vorsieht. Darüber hinaus hat der Antragsteller gegen die genannten Bestimmungen keine eigenständigen Bedenken vorgebracht. Das Fehlen einer geeigneten Darlegung iSd §57 Abs1 VfGG ist…
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