BundesrechtBundesgesetzeEingetragene Partnerschaft-Gesetz § 38

§ 38Erlöschen des Aufteilungsanspruchs

In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date

Der Anspruch auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.

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