§ 32 Bedachtnahme auf die Fernwärmeversorgung
In Kraft seit 26. Februar 2013
Up-to-date
Verordnungen gemäß § 26 Abs. 1 Z 5 und Z 6 haben die Erteilung jener Anweisungen oder Verfügungen an Fernwärmeunternehmen bzw. Aufrufe an Fernwärmeabnehmer vorzusehen, die zur Sicherstellung der Versorgung mit Erdgas sowie der Wärmeversorgung der Privathaushalte notwendig sind.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden