§ 28 Anweisungen an Marktteilnehmer
In Kraft seit 26. Februar 2013
Up-to-date
EnLG 2012
Gliederung
Teil 4 Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung
§ 28 Anweisungen an Marktteilnehmer
Verordnungen gemäß § 26 Abs. 1 Z 1 haben die Erteilung jener Anweisungen an Erdgasunternehmen einschließlich Verteilergebietsmanager, Produzenten, Bilanzgruppenverantwortliche, Bilanzgruppenkoordinatoren, Marktgebietsmanager und Betreiber des Virtuellen Handelspunktes zur Produktion, den Transport, die Fernleitung, die Verteilung, die Speicherung und den Handel vorzusehen, die zur Sicherstellung der Versorgung mit Erdgas notwendig sind.
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