§ 20 Erneuerbare Energien
In Kraft seit 26. Februar 2013
Up-to-date
Verordnungen gemäß § 14 Z 5 können gegenüber den Festlegungen anderer Rechtsvorschriften hinsichtlich erneuerbarer Energien eine abweichende Regelung vorsehen, insoweit dies zur Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie erforderlich ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden