(1) Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gelten die Bestimmungen des § 79 Abs. 1 und 2 EAG. § 79 Abs. 2 letzter Satz EAG gilt mit der Maßgabe, dass Erzeuger, die elektrische Energie in ein Netz im Lokal- oder Regionalbereich gemäß Abs. 2 abgeben, an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft teilnehmen dürfen, sofern sie nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler im Sinne dieses Bundesgesetzes kontrolliert werden.
(2) Innerhalb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft müssen die Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter mit den Erzeugungsanlagen über ein Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil der Transformatorstation (Lokalbereich) oder über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (Regionalbereich) im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden sein. Die Durchleitung von Energie aus Erzeugungsanlagen oder Speichern zu Verbrauchsanlagen unter Inanspruchnahme der Netzebenen 1 bis 4, ausgenommen die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk, oder durch Netze anderer Netzbetreiber ist unzulässig.
(3) Netzbenutzer gemäß Abs. 1 letzter Satz und § 79 Abs. 2 EAG haben binnen 14 Tagen Auskunft darüber zu bekommen, an welchen Teil des Verteilernetzes ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsanlagen angeschlossen sind.
Rückverweise
Stmk. ElWOG 2005 · Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005
§ 2 Begriffsbestimmungen
…“ eine Rechtsperson, die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen; deren Mitglieder oder Gesellschafter müssen im Nahebereich gemäß § 16c Abs. 2 ElWOG 2010 angesiedelt sein; 17. „erneuerbare Energiequelle“ eine erneuerbare, nichtfossile Energiequelle (Wind, Sonne, Erdwärme, aerothermische Energie, hydrothermische Energie, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas…
LEG · Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999
§ 5 Begriffsbestimmungen
…Energie-Gemeinschaft: eine Rechtsperson, die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen; deren Mitglieder oder Gesellschafter müssen im Nahebereich gemäß § 16c Abs 2 ElWOG 2010 angesiedelt sein; 16. erneuerbare Energiequelle: eine erneuerbare, nichtfossile Energiequelle (Wind, Sonne [Solarthermie und Photovoltaik] und geothermische Energie, Salzgradient-Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie…
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 2 § 2*)Begriffsbestimmungen
…“ eine Rechtsperson, die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen; deren Mitglieder oder Gesellschafter müssen im Nahebereich gemäß § 16c Abs. 2 ElWOG 2010 angesiedelt sein; 20. „Erzeuger“ eine natürliche oder juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, die Elektrizität erzeugt; 21. „Erzeugung“ die Produktion von…
Bgld. ElWG 2006 · Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006
§ 2 Begriffsbestimmungen, Verweisungen
…“: eine Rechtsperson, die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen; deren Mitglieder oder Gesellschafter müssen im Nahebereich gemäß § 16c Abs. 2 ElWOG 2010 angesiedelt sein; 18. „erneuerbare Energiequelle“: eine erneuerbare, nichtfossile Energiequelle (Wind, Sonne, Erdwärme, aerothermische Energie, hydrothermische Energie, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas…
TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler
§ 4 § 4
…ist eine Rechtsperson, die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen; deren Mitglieder oder Gesellschafter müssen im Nahbereich nach § 16c Abs. 2 ElWOG 2010 angesiedelt sein. (21) Erzeuger ist eine natürliche oder juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, die Elektrizität erzeugt. (22) Erzeugung ist die Produktion von Elektrizität. (23…
Elektrizitätsabgabegesetz
§ 2 Steuerbefreiungen
…79 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, BGBl. I Nr. 150/2021, und § 7 Abs. 1 Z 15a und § 16c ElWOG 2010, selbst erzeugte elektrische Energie, soweit sie nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizitätserzeugern, ihren teilnehmenden Berechtigten, Mitgliedern oder Gesellschaftern selbst verbraucht wird, für…