(Grundsatzbestimmung) Netzbetreiber sind durch die Ausführungsgesetze zu verpflichten, Netzzugangsberechtigten den Netzzugang zu den genehmigten Allgemeinen Bedingungen und bestimmten Systemnutzungsentgelten zu gewähren.
Rückverweise
EAG · Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
§ 5 Begriffsbestimmungen
…Gesamtanlage (in Prozent); 31. „öffentliches Elektrizitätsnetz“ ein Elektrizitätsnetz mit 50 Hz-Nennfrequenz, zu dem Netzzugang gemäß den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen zu § 15 ElWOG 2010 zu gewähren ist; 32. „Referenzmarktpreis“ den für die Bemessung der Höhe der Marktprämie heranzuziehenden Mittelwert der Stundenpreise eines gegebenen Zeitraums in einer Gebotszone…
Elektrizitätsstatistikverordnung 2016
§ 2 Begriffsbestimmungen
…mit Ausnahme der Eigenerzeuger. 22. „öffentliches Netz“ ein Elektrizitätsnetz mit 50 Hz Nennfrequenz, zu dem Netzzugang gemäß den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen gemäß § 15 ElWOG 2010 zu gewähren ist; 23. „Regelarbeitsvermögen“ das Arbeitsvermögen im Regeljahr; 24. „Standort“ ein oder mehrere zusammenhängende, im Eigentum oder in der Verfügungsgewalt…
E-EnLD-VO 2017 · Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017
§ 1 Begriffsbestimmungen
…mit Ausnahme der Eigenerzeuger; 27. „Öffentliches Netz“ ein Elektrizitätsnetz mit 50 Hz-Nennfrequenz, zu dem Netzzugang gemäß den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen gemäß § 15 ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110/2010, in der Fassung BGBl. I Nr. 174/2013, zu gewähren ist; 28. „physikalische Exporte“…