Im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes gilt der Bundes-Public Corporate Governance Kodex (B PCGK). Soweit Elektrizitätsunternehmen des Bundes in den Anwendungsbereich des B PCGK fallen, haben sie diesen zu implementieren.
ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 6 Begriffsbestimmungen
…der Anlage eines Netzbenutzers messtechnisch oder rechnerisch erfasst, Abrechnungszwecken sowie der Marktkommunikation dient und durch eine Zählpunktnummer eindeutig einem Netzbenutzer und einer Bilanzgruppe zuordenbar ist; 4. „Agentur“ die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gemäß Verordnung (EU) 2019/942; 5. „Aggregator“ eine natürliche oder juristische Person…
§ 138
…der Kosten die in Art. 18 der Verordnung (EU) 2019/943 genannten Grundsätze, jene des § 5 sowie jene des § 4 E ControlG zu berücksichtigen und insbesondere Anreize gemäß Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/943 zu setzen hat. Bei der…
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