Anl. 5 Pauschaliertes Netzanschlussentgelt
In Kraft seit 24. Dezember 2025
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Für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger gelten folgende Pauschalen als Netzanschlussentgelt gemäß § 130:
| Netzwirksame Leistung | Entgelt |
| 0 bis 20 kW | 13 Euro pro kW |
| 21 bis 250 kW | 19,50 Euro pro kW |
| 251 bis 1.000 kW | 45,50 Euro pro kW |
| 1.001 bis 20.000 kW | 65 Euro pro kW |
| mehr als 20.000 kW | 91 Euro pro kW |
Sollten die tatsächlichen Kosten für den Anschluss der Stromerzeugungsanlage mehr als 227,50 Euro pro kW betragen, können die diesen Betrag überschreitenden Kosten dem Netzbenutzer gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall dem Netzbenutzer mit der Rechnung eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin auch zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist.
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