§ 14 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 01. Oktober 2026
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Gliederung
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 14 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
Verordnungen aufgrund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmungen folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.
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