§ 4 Erfasste Gesellschaften
In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date
Gesellschaften im Sinne des § 1 sind
1. Kapitalgesellschaften,
2. Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie
3. Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
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