§ 6 §. 6. — EisBG
(1) An Theilen der als eine bücherliche Einheit behandelten Bahn können Hypothekarrechte nicht erworben werden.
(2) Dagegen schließt die Behandlung einer Bahn als bücherliche Einheit nicht aus, daß in Ansehung einzelner Bestandtheile der Bahn ein getheiltes Eigenthum oder ein Miteigenthum, sowie daß an einzelnen Bestandtheilen der Bahn andere die Ausübung des Eigenthumsrechtes beschränkende Rechte, wie Grunddienstbarkeiten, Bestandrechte mit der Wirkung dinglicher Rechte bestehen.
(3) Ingleichen wird durch die Behandlung der Bahn als bücherliche Einheit nicht ausgeschlossen, daß ein Einlösungs- oder Heimfallsrecht des Staates sich auf die diesem Rechte durch Gesetz oder Vertrag unterworfenen Objecte zu beschränken habe.
§ 77 EisbG · EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 77 Aufgaben der Schienen-Control GmbH
…Aufgaben zu ermöglichen; Anforderungen der Schienen-Control Kommission bezüglich der zur unabhängigen Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen personellen Ressourcen und des nötigen Sachaufwandes sind zu berücksichtigen. (6) Die Organe und die Bediensteten der Schienen-Control GmbH sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und…
§ 82 Zusammensetzung der Schienen-Control Kommission
…ist; 5. für ein Ersatzmitglied mit der Feststellung der Mitglieder, dass das Ersatzmitglied wegen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen zu einer ordentlichen Funktionsausübung unfähig ist; 6. für ein Mitglied mit der Feststellung aller übrigen Mitglieder, dass das Mitglied Einladungen zu drei aufeinanderfolgenden Sitzungen ohne genügende Entschuldigung keine Folge geleistet hat; 7…
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