§ 3 Nicht-öffentliche Eisenbahnen
In Kraft seit 01. Mai 2004
Up-to-date
Nicht-öffentliche Eisenbahnen sind Eisenbahnen, die ein Unternehmen vornehmlich für eigene Zwecke betreibt (nicht-öffentlicher Verkehr).
Rückverweise
GUG · Grundbuchsumstellungsgesetz
§ 30 Inkrafttreten
…erlassen werden; sie werden jedoch frühestens mit 1. Jänner 2009 wirksam. (5) Ab dem 1. Jänner 2009 sind die Eisenbahneinlagen nach § 3 EisBG als Einlagen des Eisenbahnbuchs zu bezeichnen. (6) Die §§ 8a und 18a bis 18c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr…