EIRAG
Gliederung
3. Teil Niederlassung
3. Hauptstück Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte nach Ablegung einer Eignungsprüfung
§ 30 Prüfungsteile
Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie ist in deutscher Sprache abzulegen.
Rückverweise
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