Spruch 1. Der Rekurs des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit S 21.769,20 bestimmten Kosten ihrer Rekursbeantwortung (einschließlich S 3.628,20 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. 2. Dem Rekurs der Antragstellerin wird nicht Folge gegeben. Die Ko…
Text Begründung: Die am ***** geschlossene Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde am 28.7.1989 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Auspruch, daß den Antragsgegner das überwiegende Verschulden an der Ehezerrüttung trifft, rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammen drei in den Jahren 1968, 1970 …
Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rekurs des Antragsgegners: Dieses Rechtsmittel ist unzulässig, weil die rekursgerichtliche Lösung der von ihm aufgeworfenen Rechtsfragen mit der Rechtsprechung in Einklang steht, sodaß insoweit die Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG nicht vorliegen. Entgegen den Behauptungen des Mannes …