Die Ehe wird durch gerichtliche Entscheidung geschieden. Sie ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den nachstehenden Vorschriften.
Rückverweise
…hat ihre Ehe aber mittlerweile jedenfalls – und unabhängig von der Art der Erledigung des Rechtsmittels – erreicht. Gemäß der gesetzlichen Anordnung in § 46 EheG wird die Ehe mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgelöst. Eine Scheidung wirkt also (erst) ex nunc ab materieller Rechtskraft der Entscheidung (10 ObS …
…es als richtig zugegeben hat oder nicht. Dennoch kann der rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichtes nicht beigetreten werden. Bei der Ehescheidung im Sinn der §§ 46 ff. EheG. kann zufolge des nie aufgehobenen § 1266 ABGB. der Schuldlose (und, wie im vorliegenden Fall, nach ausdehnender Auslegung auf den im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch noch…
…von Rechtsgeschäften seien auf Eheverträge nicht anwendbar, weil sowohl Ehenichtigkeitsgründe (§ 20 EheG) als auch Eheaufhebungsgründe (§ 33 EheG) und Ehescheidungsgründe (§ 46 EheG) jeweils taxativ im EheG geregelt seien. Eine „echte“ Gesetzeslücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes liege nicht vor. Dem Kläger stehe die…
…als berechtigt erweise, kann nicht beigetreten werden. Witwe ist nur die Frau, deren Ehe mit dem Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes aufrecht bestand. Gemäß § 46 EheG wird die Ehe mit der Rechtskraft der hierüber ergehenden gerichtlichen Entscheidung aufgelöst. Stirbt der Mann nach Rechtskraft der Scheidung ist die Frau nicht seine Witwe…
…darf. Im Ehescheidungsverfahren gehen, falls der Kläger bei mehreren Scheidungsbegehren keine Reihung trifft, Verschuldensgründe den anderen Scheidungsgründen vor (Pichler in Rummel, Rdz 3 zu § 46 EheG, SZ 43/150 u.a.). Im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner eine Reihung im Sinne des aufgezeigten Regelfalles getroffen. Demnach war das Begehren auf Scheidung der…
…handelt es sich um ein Rechtsgestaltungsurteil (Fasching, Zivilprozeßrecht, Rz 2331). Rechtsgestaltungsurteile ändern unmittelbar mit Eintritt der Rechtskraft die Rechtslage (Fasching III, 552). Demgemäß spricht § 46 EheG aus, daß die Ehe mit Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst ist. Nach Rechtskraft eines Ehescheidungsurteiles besteht die geschiedene Ehe nicht mehr, sodaß eine neuerliche Rechtsgestaltung im…
…Kläger mehrere Scheidungsgründe geltend, dann kann er eine Reihung vornehmen, an die das Gericht gebunden ist (vgl. Pichler in Rummel, ABGB, RdZ 3 zu § 46 EheG). Im vorliegenden Fall brachte der Kläger zunächst die auf § 55 Abs 3 EheG gestützte Klage ein, erklärte jedoch später, er werde eine Klage nach…
…deren Wirkung gerade darin besteht, daß sie Änderungen der materiellrechtlichen Rechtslage herbeiführen. Deshalb muß es schon sehr zweifelhaft erscheinen, ob tatsächlich in den §§ 46 EheG., 79 Abs. 2 und 81 der ersten Durchführungsverordnung hiezu unter Rechtskraft die formelle Rechtskraft zu verstehen ist. Wäre dies aber selbst der Fall, so muß…
…In diesem Falle finden für den von den Parteien im Vertrag nicht behandelten Fall der Auflösung der Ehe durch Scheidung (im Sinne der §§ 46 ff. EheG.) die Bestimmungen des § 1266 ABGB. Anwendung. Dem schuldlosen Teil bleiben demnach die Rechte aus dem Ehepakt gewahrt; er kann aber auch, wenn er es…
…Zustellung des Urteils des Obersten Gerichtshofes vom 31. August 1965 rechtskräftig wurde. Da die Ehe der Streitteile erst mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst ist (§ 46 EheG.), stand der Klägerin im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz (am 4. August 1965) gegen den Beklagten der geltend gemachte, auf § 91 ABGB…
…Der Oberste Gerichtshof vermag sich der Beurteilung des Verhaltens der Beklagten durch das Berufungsgericht nicht anzuschließen. Auch wenn es zutrifft, daß im Sinn des § 46 EheG. geschiedene Ehegatten, da das Eheband nunmehr aufgelöst ist, nicht mehr, wie dies bei der Scheidung von Tisch und Bett im Sinn des § 109 ABGB. der Fall…
…ASVG nicht erfüllen. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Witwenpension seien daher nicht gegeben. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin nicht Folge. Gemäß § 46 EheG werde die Ehe durch gerichtliche Entscheidung geschieden. Aufgelöst werde sie erst mit der Rechtskraft der Entscheidung, die durch Urteil oder Beschluß erfolge. Maßgeblich für die…
…der Kläger die Reihenfolge nicht einwandfrei klar, ist anzunehmen, daß die Verschuldensgründe vor den anderen den Vorrang haben sollen (Pichler a.a.O., Rz 3 zu § 46 EheG, SZ 43/150 u.a.). Letzteres war hier der Fall. Der Erstrichter hätte daher zunächst über den Scheidungsgrund nach § 49 EheG entscheiden müssen. Er hat…
…habe. Das Rekursgericht wies in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses den Antrag der Gisela H. im wesentlichen aus der Erwägung ab, daß in den §§ 46 EheG., 79 Abs. 2 und 81 der ersten Durchführungsverordnung hiezu sowie in § 1 der fünften Durchführungsverordnung zum Ehegesetz unter Rechtskraft nur die formelle Rechtskraft zu…
…weil in diesem Fall die rechtliche Stellung des obsiegenden Klägers günstiger ist (Schwind in Klang2 I/1, 816; Hopf/Kathrein, Eherecht, Anm 4 zu § 46 EheG; SZ 43/150; EFSlg 54.685; EFSlg 57.078; RIS-Justiz RS0056377; RS0056543; zuletzt etwa 2 Ob 81/97v). Im vorliegenden Fall hat der Kläger aber ohnehin…
…bisherige Ehewohnung, denen die abweichenden Vereinbarungen vom 18.11.1996 entgegenstehen, nie wirksam: Die Ehe ist erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, hier des Scheidungsbeschlusses aufgelöst (§ 46 EheG). Jeder Scheidungsvergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung (SZ 60/95; Schwimann/Weitzenböck in Schwimann I³ Rz 25 zu §…
…der Ansprüche unter Rücksicht auf familienrechtliche Beziehungen zumutbar ist. Die Hemmung endet daher erst mit (rechtskräftiger) Auflösung der Ehe, also zB durch Scheidung (§ 46 EheG), nicht aber schon mit der Einbringung der Scheidungsklage oder, selbst wenn die Ehegatten seit Jahren getrennt leben, mit Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (vgl 6 …
…IPRG Rz 8). Auch in Österreich könne die gerichtliche Auflösung der Ehe nur durch Urteil oder Beschluss des Gerichtes erfolgen (Stabentheiner in Rummel, ABGB3 § 46 EheG Rz 1 und 3; Schwimann/Weizenböck in Schwimann, ABGB3 § 55a EheG Rz 1 und 31). Auch in Österreich bestehe somit ein „gerichtliches Scheidungsmonopol…
…§ 56 EheG) oder auf die weitere Geltendmachung (auch aller) bestehender Scheidungsgründe einseitig oder in Vertragsform wirksam verzichtet werden (Schwimann in Schwimann2, § 46 EheG Rz 1 mwN). Soweit nun der Beklagte im Scheidungsverfahren auch nach der Trennungsvereinbarung eingetretene, somit bezogen auf die Vereinbarung künftige Scheidungsgründe, geltend machte, wäre…