Die Aufhebung einer Ehe kann nur in den Fällen der §§ 36 bis 39 und 44 dieses Gesetzes begehrt werden.
Rückverweise
…und Rechtsprechung vorgezeichneten Weg einer unzulässigen Rechtsausübung als gangbaren Ausweg zu wählen. Die deutsche Lehre erblickt in der Geltendmachung einer arglistigen Täuschung nach § 38 EheG (= § 33 deutsches Ehegesetz) dann einen Rechtsmißbrauch, wenn dieses Begehren gegen Treu und Glauben verstößt (Hoffmann-Stephan aaO 341 mwN). Davon ausgehend sprach der deutsche Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren…
…die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder sonstige Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften seien auf Eheverträge nicht anwendbar, weil sowohl Ehenichtigkeitsgründe (§ 20 EheG) als auch Eheaufhebungsgründe (§ 33 EheG) und Ehescheidungsgründe (§ 46 EheG) jeweils taxativ im EheG geregelt seien. Eine „echte“ Gesetzeslücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes liege…
EheG · Ehegesetz
§ 131 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Juli 2018
…2025, gilt Folgendes: 1. Die §§ 1, 6, 10, § 22 Abs. 1, § 28 Abs. 1, § 33, § 40 Abs. 1 (Anm.: wohl gemeint: § 40 Abs. 2) , § 42 Abs. 2 samt Überschriften und die…