Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die zwischen den Parteien vor dem Standesamt Wien-Währing am 20. Dezember 1991 zu Nr 799/1991 geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG mit der Wirkung geschieden wird, dass sie mit Rechtskraft dieses Urteiles aufgelös…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG und brachte im Wesentlichen vor, dass der Beklagte sie noch am Tag der Eheschließung verlassen habe. Er sei verschwunden und sie habe nie mehr etwas von ihm gehört. Da sie vom Beklagten seit dem Jahr 1991 getrennt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtslage verkannt hat; sie ist auch berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin macht im Wesentlichen geltend, nach sechsjähriger Trennung sei die Ehe jedenfalls zu scheiden; demgegenüber würde die Rechtsansicht der Vorinstanzen die Unauflöslichkei…