§ 130 § 130
§ 130 § 130 — EheG
§ 130 § 130 — EheG
Zuerst erschienen durch
dRGBl. I S 807/1938
Inkrafttretungsdatum
01. August 1938
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12024871
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Wo auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Bestimmungen aufgehoben oder geändert werden, erhält die Verweisung ihren Inhalt aus den entsprechenden neuen Vorschriften.
(2) Einer Verweisung steht es gleich, wenn die Anwendbarkeit der im Abs. 1 bezeichneten Vorschriften stillschweigend vorausgesetzt wird.
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