§ 126 § 126
§ 126 § 126 — EheG
§ 126 § 126 — EheG
Beachte
§ 126 ist durch Zeitablauf gegenstandslos.
Zuerst erschienen durch
dRGBl. I S 807/1938
Inkrafttretungsdatum
01. August 1938
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12024867
Zuletzt nach Updates gesucht am
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