§ 67 Besondere Vorschriften für begünstigte Haushalte
In Kraft seit 15. Juni 2023
Up-to-date
Die E-Control hat zumindest jährlich eine Liste der Ansprechpersonen von Beratungsstellen für Haushalte gemäß § 39 Abs. 5 Z 2 auf ihrer Website zu veröffentlichen.
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