(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden.
§ 6 SAG 2025 · SAG 2025 · Standortabsicherungsgesetz 2025
§ 6 Förderungsvoraussetzungen
…entweder in Form eines eigenständigen Energieaudits oder b) im Rahmen eines von einer akkreditierten Stelle zertifizierten Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems gemäß § 42 Abs. 1 Z 2 EEffG und 3. das förderungswerbende Unternehmen sich dazu verpflichtet, a) im Energieauditbericht bzw. im Bericht des Managementsystems gemäß Z 2 zumindest jene identifizierten und technisch…
§ 5 EnDG · EnDG · Energiearmuts-Definitions-Gesetz
§ 5 Indikatoren zur Messung von Energiearmut
…1) Für die Messung von Energiearmut sind insbesondere folgende Indikatoren heranzuziehen: 1. Objektive Indikatoren: a) Haushalte mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle und gleichzeitig überdurchschnittlich hohen Energiekosten…
§ 34c Bgld. BauVO 2008 · Bgld. BauVO 2008 · Burgenländische Bauverordnung 2008
§ 34c § 34c
…§ 34c Gebäudetechnische Systeme (1) Bei der Installation neuer gebäudetechnischer Systeme sowie bei der Ersetzung und Modernisierung von gebäudetechnischen Systemen sind die Systemanforderungen nach Punkt 4.11 in Verbindung mit…
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