§ 12 Zugang elektronischer Erklärungen
§ 12 Zugang elektronischer Erklärungen — ECG
§ 12 Zugang elektronischer Erklärungen — ECG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 152/2001
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2002
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40025808
Zuletzt nach Updates gesucht am
Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Diese Regelung kann nicht zum Nachteil von Verbrauchern abbedungen werden.