BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz7. Teil Herkunftsnachweise für erneuerbare Energie2. Hauptstück Besondere Bestimmungen für erneuerbares Gas§ 86

§ 86Grünzertifikate für Gas, das nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird

In Kraft seit 28. Juli 2021
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