BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz2. Teil Förderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen1. Hauptstück Betriebsförderungen2. Abschnitt Ausschreibungen3. Unterabschnitt Ausschreibung für Anlagen auf Basis von Biomasse§ 36

§ 36Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

In Kraft seit 31. Dezember 2022
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