§ 26 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
In Kraft seit 01. Juli 2016
Up-to-date
Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmungen folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden