§ 40 Arbeitsverfassungsgesetz
In Kraft seit 03. März 2011
Up-to-date
Die E-Control ist Betrieb im Sinn des § 34 des Arbeitsverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 22/1974, auf den dieses Gesetz, insbesondere auch der II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes, anzuwenden ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden