(1) Die E-Control hat im Budget für die Bedeckung unvorhergesehener Belastungen eine Rücklage zu bilden, die nur für unvorhergesehene Belastungen verwendet werden darf.
(2) Die Dotierung der Rücklage darf je Geschäftsjahr im Ausmaß von höchstens 1 vH der Gesamtkosten der E-Control auf Basis des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses so lange und insoweit zu erfolgen, als die Rücklage insgesamt ein Ausmaß von 3 vH der jeweils im letzten Jahresabschluss festgestellten Gesamtkosten nicht erreicht hat.
(3) Die Rücklage ist im Jahresabschluss auszuweisen.
E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 33 Rücklage für unvorhergesehene Belastungen
…Rücklage für unvorhergesehene Belastungen § 33. (1) Die E-Control hat im Budget für die Bedeckung unvorhergesehener Belastungen eine Rücklage zu bilden, die nur für unvorhergesehene Belastungen verwendet werden darf. (2) Die Dotierung der…
§ 30 Budget
…über das Budget, so wird das zuletzt beschlossene Budget vorläufig – erhöht um die Steigerung des Netzbetreiberpreisindex – weitergeführt und den Vorschreibungen gemäß § 33 zu Grunde gelegt. Das Budgetprovisorium endet mit der Genehmigung des Budgets durch den Aufsichtsrat, jedoch jedenfalls mit dem nächsten 30. Juni. (5) Die E…
Rückverweise