Im Zuge der Erledigung ihrer Regulierungsaufgaben hat die E-Control
1. in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern sonstige Marktregeln zu erstellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen,
2. in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Stromnetzen technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen zu erarbeiten und diesen zur Verfügung zu stellen,
3. Strom- bzw. Erdgaspreisvergleiche für Endverbraucher zu erstellen und zu veröffentlichen (Tarifkalkulator),
4. jene Vorkehrungen zu treffen, die zur Erfüllung der unmittelbar anwendbaren Vorgaben der Europäischen Union erforderlich sind und zur Weiterentwicklung des Europäischen Energiebinnenmarktes beitragen,
5. in geeigneter Weise allgemeine Informationen über ihren Tätigkeitsbereich zu veröffentlichen,
6. als zentrale Informationsstelle Verbraucher über deren Rechte, das geltende Recht und Streitbeilegungsverfahren, die im Streitfall zur Verfügung stehen, laufend zu informieren,
7. die Kompatibilität auf regionaler Ebene, aller für Marktprozesse relevanten Datenaustauschverfahren, in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern, sicherzustellen,
8. jährlich Empfehlungen zur Übereinstimmung der Energiepreise mit Art. 3 der Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG abzugeben.
Rückverweise
GMMO-VO 2020 · Gas-Marktmodell-Verordnung 2020
§ 32 Informationsflüsse zwischen Marktteilnehmern
…abzuwickeln. (2) Eine allfällige Detailierung der Informationsflüsse sowie der damit verbundenen Rechte und Pflichten für Marktteilnehmer erfolgt im Rahmen der Sonstigen Marktregeln gemäß § 22 E-ControlG sowie, soweit gesetzlich vorgesehen, in auf diesen Bestimmungen basierenden Allgemeinen Bedingungen der Marktteilnehmer. Dabei sind die in § 35 spezifizierten Formate und Prozesse zu…
§ 46 Übergangsbestimmungen
…ist im Zuge einer nachgelagerten Detaillierung der Informationsflüsse sowie der damit verbundenen Rechte und Pflichten für Marktteilnehmer im Rahmen der Sonstigen Marktregeln gemäß § 22 E-ControlG sowie, soweit gesetzlich vorgesehen, in auf diesen Bestimmungen basierenden Allgemeinen Bedingungen der Marktteilnehmer näher auszugestalten. Der MVGM hat bei dieser Einrichtung die Bilanzierungsstelle nach Kräften…