§ 11 Arbeitsweise der Regulierungskommission
In Kraft seit 03. März 2011
Up-to-date
(1) Das richterliche Mitglied führt in der Regulierungskommission den Vorsitz.
(2) Die Regulierungskommission beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen; Stimmenthaltung ist unzulässig.
E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 11 Arbeitsweise der Regulierungskommission
…Arbeitsweise der Regulierungskommission § 11. (1) Das richterliche Mitglied führt in der Regulierungskommission den Vorsitz. (2) Die Regulierungskommission beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen; Stimmenthaltung ist unzulässig.…
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