Soweit in den §§ 1 bis 16 auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
DVG · Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
§ 17 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
…Verweisungen auf andere Bundesgesetze § 17. Soweit in den §§ 1 bis 16 auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.…
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