Zivilrechtliche Ansprüche, die jemand aus dem Disziplinarvergehen des Rechtsanwalts ableitet, können nicht im Disziplinarverfahren geltend gemacht werden.
Rückverweise
Nach § 43 DSt können zivilrechtliche Ansprüche, die jemand aus dem Disziplinarvergehen eines Rechtsanwaltes ableitet, in einem Disziplinarverfahren nicht geltend gemacht werden, weshalb ein Privatbeteiligtenanschluß im Disziplinarverfahren nicht möglich ist.…