Art. 96
Art. 96 — DSt
Art. 96 — DSt
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 98/2001
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2002
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40021401
Zuletzt nach Updates gesucht am
1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(Anm.: Z 2 bis 11 betrifft andere Rechtsvorschriften)
12. Der Art. 46 (Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter) ist auf Disziplinarvergehen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 begangen werden.
(Anm.: Z 13 bis 30 betrifft andere Rechtsvorschriften)
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen