Art. 2 § 35i Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
In Kraft seit 15. Juli 2024
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Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss (Art. 68 DSGVO) und zentrale Anlaufstelle ist der Leiter der Datenschutzbehörde.
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